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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09   

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https://dejure.org/2012,45515
LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 (https://dejure.org/2012,45515)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 (https://dejure.org/2012,45515)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Dezember 2012 - L 9 SO 22/09 (https://dejure.org/2012,45515)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Aufhebung der Bewilligung ohne

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Unschädlich ist, wenn zur Auslegung des Verfügungssatzes auf die Begründung des Verwaltungsaktes, auf früher zwischen den Beteiligten ergangene Verwaltungsakte oder auf allgemein zugängliche Unterlagen zurückgegriffen werden muss (BSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 4 AS 30/09 R).
  • BSG, 07.09.2006 - B 4 RA 43/05 R

    Besonders schwerer Fehler eines Verwaltungsaktes - Fehlen einer gültigen und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Dies ist dann der Fall, wenn aus dem Verfügungssatz des Verwaltungsakts für die Beteiligten vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist, was die Behörde will, wobei der Verwaltungsakt auszulegen ist (BSG, Urteil vom 07.09.2006, Az. B 4 RA 43/05 R).
  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 74/86
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Ferner ist die Angabe von Zeitraum und Höhe der gewährten Sozialhilfe erforderlich, wegen der die Überleitung erfolgt (BSG, Urteil vom 24.08.1988, Az. 7 Rar 74/86, Rn 31).
  • BSG, 14.07.1994 - 7 RAr 104/93

    Bewilligungsbescheid - Verfahrensmangel - Heilung - Erstattungsansprüche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Denn der Beklagte hat die Klägerin auf sämtliche aus seiner Sicht für die Überleitungsentscheidung relevanten Gesichtspunkte hingewiesen, so dass diese hierzu im Widerspruchsverfahren Stellung nehmen konnte (vgl. BSG, Urteil vom 14.07.1994, Az. 7 Rar 104/93).
  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 7.91

    Sozialhilfe - Unterhaltsleistung - Austauschvertrag - Überleitungsermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Auch wenn die Zahlungsverpflichtung der Klägerin grundsätzlich unabhängig von der Überleitung besteht, greift die Überleitungsanzeige als privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt in das zwischen dem Drittschuldner und dem Hilfeempfänger bestehende Rechtsverhältnis ein (BVerwG, Urteil vom 27.05.1993, Az. 5 C 7/91, Rn 10).
  • BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Die Überprüfung des Überleitungsbescheides ist insoweit auf Fälle der sog. Negativevidenz beschränkt (BVerwG in ständiger Rechtsprechung zur Vorgängernorm § 90 BSGH, u.a. Urteil vom 04.06.1992, Az. 5 C 57/88; vgl. ferner BSG, Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B, m.w.N. in Rn. 7; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2005, Az. L 20 (12) B 38/05 SO ER).
  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 57.88

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen; Rechtmäßigkeit der Hilfegewährung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Die Überprüfung des Überleitungsbescheides ist insoweit auf Fälle der sog. Negativevidenz beschränkt (BVerwG in ständiger Rechtsprechung zur Vorgängernorm § 90 BSGH, u.a. Urteil vom 04.06.1992, Az. 5 C 57/88; vgl. ferner BSG, Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B, m.w.N. in Rn. 7; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2005, Az. L 20 (12) B 38/05 SO ER).
  • BGH, 08.04.1997 - VI ZR 112/96

    Begriff des Schadens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Das Quotenvorrecht des Geschädigten gilt dabei auch in Ansehung solcher Schadenspositionen, die nicht mit der jeweiligen Sozialleistung kongruent sind (BGH, Urteil vom 08.04.1997, Az. VI ZR 112/96).
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 156/80

    Einordnung von Beihilfen als andere Leistung im Sinne des § 103 Hessisches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Kongruenz ist danach anzunehmen, wenn die Leistung des Sozialleistungsträgers bei einer Gesamtbetrachtung zumindest auch dazu bestimmt ist, einen Ausgleich der unfallbedingten Beeinträchtigungen des Geschädigten herbeizuführen wie der Schadensersatz (BGH, Urteil vom 15.03.1983, Az. VI ZR 156/80, Rn 13).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.11.2005 - L 20 (12) B 38/05

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Die Überprüfung des Überleitungsbescheides ist insoweit auf Fälle der sog. Negativevidenz beschränkt (BVerwG in ständiger Rechtsprechung zur Vorgängernorm § 90 BSGH, u.a. Urteil vom 04.06.1992, Az. 5 C 57/88; vgl. ferner BSG, Beschluss vom 20.12.2012, B 8 SO 75/12 B, m.w.N. in Rn. 7; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.11.2005, Az. L 20 (12) B 38/05 SO ER).
  • LG Bonn, 03.05.2006 - 9 O 30/06

    Die Überleitung von mit Sozialhilfeleistungen sachlich nicht kongruenten

  • BSG, 23.02.2023 - B 8 SO 9/21 R

    Rückforderungsrecht bei Verarmung des Schenkers; Löschung eines Wohnungsrechts

    Damit liegt die Möglichkeit der Verletzung eigener subjektiver Rechte auch des Drittschuldners vor (LSG Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 - RdNr 25) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2018 - L 9 SO 383/17

    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

    Auch der Drittschuldner ist deshalb durch die Überleitungsanzeige beschwert und zur Klage befugt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09).

    Deshalb ist der Hilfeempfänger in dem den Drittschuldner betreffenden Verwaltungsverfahren nicht "Beteiligter" im Sinne der §§ 24 Abs. 1, 12 Abs. 1 SGB XII (Senat, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09).

    Die Überprüfung des übergeleiteten Anspruchs ist daher auf Fälle der sog. Negativevidenz beschränkt (BVerwG in ständiger Rechtsprechung zur Vorgängernorm § 90 BSGH, u.a. Urteil vom 04.06.1992 - 5 C 57/88; BSG aaO und Beschluss vom 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B - juris Rn. 7 m.w.N.; Senat, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 - juris Rn. 31).

    Ferner ist die Angabe von Zeitraum und Höhe der gewährten Sozialhilfe erforderlich, wegen der die Überleitung erfolgt (BSG, Urteil vom 24.08.1988 - 7 Rar 74/86; Senat, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens gegen

    Nur wenn offensichtlich ist, dass dieses Ziel nicht verwirklicht werden kann, ist der Erlass einer Überleitungsverfügung sinnlos und trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschl. v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 9; BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 BSHG, die unter der Geltung des § 93 SGB XII unverändert fort gilt; s. auch Senat, Urt. v. 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 -, juris Rn. 31; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 19).
  • LSG Bayern, 21.12.2020 - L 18 SO 148/19

    Sozialhilfe, Grundsicherung, Bescheid, Leistungen, Lebensunterhalt, Streitwert,

    Ferner ist die Angabe von Zeitraum und Höhe der gewährten Sozialhilfe erforderlich, wegen der die Überleitung erfolgt (BSG, Urteil vom 24.08.1988 - 7 RAr 74/86; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.05.2013 - L 20 SO 43/13
    Denn anders als etwa im Falle einer Anspruchsüberleitung (§ 93 SGB XII) in Ansehung des Drittschuldners (vgl. dazu z.B. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 25.06.1992 - 5 C 37/88 Rn. 10; LSG NRW, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 Rn. 25 m.w.N.) greifen die angefochtenen Entscheidungen nicht unmittelbar in die Rechtssphäre der Klägerin ein, weil ihnen rechtsgestaltender Einfluss mit Blick auf das von dem Ehemann der Klägerin einzusetzende Renteneinkommen nicht zukommt.
  • LSG Baden-Württemberg, 17.11.2022 - L 7 SO 855/21
    Auch der Drittschuldner ist deshalb durch die Überleitungsanzeige beschwert und zur Klage befugt (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 - juris).
  • SG München, 24.04.2015 - S 22 SO 336/13

    Überleitung des Pflichtteilanspruchs

    Hierzu nimmt der Beklagte auf eine Entscheidung des LSG Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember-2012 - L 9 SO 22/09 Bezug.
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